1.1. Das Immobilienangebot von VITAHOME und das von VITAHOME erstellte Exposé basieren auf den vom Anbieter bzw. Dritten erteilten Auskünften und Angaben.
1.2. VITAHOME überprüft die von Anbietern erhaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen auf ihre Richtigkeit, wobei VITAHOME auf die Informationen Dritter angewiesen ist, es sei denn, sie wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. VITAHOME übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Auch hinsichtlich der bestehenden Mietverhältnisse und ihrer Aufrechterhaltung wird keine Gewähr übernommen.
1.3. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter stammenden Angaben, die VITAHOME für den Nachweis oder die Vermittlung verwendet, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich. Dem Kaufinteressenten obliegt es, sich von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von VITAHOME verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn er das Immobilienangebot an Dritte weitergibt und diese den Vertrag abschließen.
2.1. Die Tätigkeit von VITAHOME ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrags einschließlich aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision von VITAHOME entsteht, sobald durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, wenn Familienangehörige oder mit dem Anbieterwirtschaftlich verbundene Dritte das Immobilienangebot durch Vertragsabschluss nutzen.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert. Die Vermittlung von Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen an Verbraucher unterliegt ab dem 23.12.2020 der neuen Vorschrift des §656 c BGB, wonach entweder eine reine Innenprovision mit dem Verkäufer oder eine hälftig geteilte Provision vereinbart werden muss. Die Vermittlung von Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen an Verbraucher kann daher nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer erfolgen.
2.4. Der Provisionsanspruch wird im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, sofern der Hauptvertrag auf der vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit von VITAHOME beruht. Der Kunde ist verpflichtet, VITAHOME unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen ist. Dies bleibt unberührt, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht, die noch nicht eingetreten ist.
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über VITAHOME zu führen.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf VITAHOME Bezug zu nehmen, und der zuständige Ansprechpartner von VITAHOME ist über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Anbieter ist verpflichtet, VITAHOME unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. VITAHOME ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
VITAHOME ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu sein.
Ist dem Angebotsempfänger das von VITAHOME angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen VITAHOME mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung,wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
6.1. Eine Gewähr für die durch VITAHOME angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von VITAHOME ist ausgeschlossen.
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.2 Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
8.3 Im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien, über eine wirksame und zumutbare Regelung zu verhandeln und deren Wirksamkeit zu bestimmen, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
VITAHOME Immobilien UG (haftungsbeschränkt) - Stand 2023