
Wir sind stets auf der Suche nach neuen Immobilien für unsere Kunden und freuen uns über potenzielle Empfehlungen. Als Dankeschön bieten wir eine attraktive Tippgeberprovision für erfolgreiche Vermittlungen an.
Sie vermitteln VITAHOME an den Eigentümer, der seine Immobilie veräußern möchte. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass Vitahome diskret und vertraulich Kontakt aufnehmen darf. Die Tippgeberprovision wird Ihnen nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision ausgezahlt.
Füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus und geben Sie uns die Informationen zum Eigentümer sowie zur Immobilie oder dem Grundstück, das zum Verkauf steht. Bitte beachten Sie, dass der Eigentümer der Weitergabe seiner Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zustimmen muss. Alternativ kann der Eigentümer uns kontaktieren und die Immobilie mit Verweis auf Sie zum Verkauf anbieten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, werden unsere Immobilienberater den Eigentümer kontaktieren, das Objekt verifizieren und eine kostenlose Bewertung der Immobilie oder des Grundstücks erstellen. Falltrichter Eigentümer für unsere Dienstleistungen entscheidet, wird ein qualifizierter Alleinauftrag erstellt und wir beginnen unverzüglich mit der Vermarktung der Immobilie.
Nachdem die Immobilie oder das Grundstück erfolgreich vermarktet wurde, erhält Vitahome Immobilien eine vereinbarte Provision, die sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu gleichen Teilen getragen wird. Sobald die Zahlung eingegangen ist, werden Ihnen 10 % der Netto-Maklerprovision auf Ihr Konto gutgeschrieben.
Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und behandeln Ihre Empfehlungen diskret und professionell. Ihre Kontakte werden von uns sorgfältig betreut, und wir unterstützen sie bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses. Unsere Kunden profitieren von unserer umfassenden Kenntnis des Marktes, unserer effektiven Vermarktungsstrategie und unserem ausgezeichneten Kundenservice.
Durch Ihre Empfehlungen können Sie nicht nur anderen Menschen bei der Erfüllung ihrer Immobilienträume helfen, sondern auch selbst davon profitieren.
Nur Freunde und Bekannte sind provisionsberechtigt, keine Ehe- oder Lebenspartner
Rechtsanwälten, Steuerberatern und ähnlichen Berufsgruppen ist es standesrechtlich untersagt, Tippgeberprovisionen zu erhalten.
Die zum Verkauf stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende Grundstück ist uns noch nicht bekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (Internet, Zeitung usw.)
Vitahome Immobilien schließt mit dem Eigentümer einen Alleinauftrag ab.
Die Immobilien wurde erfolgreich verkauft und beurkundet und die Maklercourtage wurde Vitahome Immobilien ausgezahlt.
Die zum Verkauf stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende Grundstück ist uns noch nicht bekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (Internet, Zeitung usw.)
Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Voraussetzungen und Bedingungen für die Auszahlung der Tippgeberprovision von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, vorab die genauen Details und Vereinbarungen zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vitahome behält sich das Recht vor, Immobilien, Grundstücke, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Sollten mehrere Tippgeber die gleiche Immobilie empfehlen, dann entsteht mit dem ersten Tippgeber eine Kooperation.